Skiregion Dachstein West

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dachstein West

1. Allgemeines

1.    Die Dachstein Tourismus AG bzw. die Bergbahnen Dachstein West GmbH (in der Folge: Skiregion Dachstein West) bietet ihre Leistungen im Online Ticketshop ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) an. Zum Einkauf in unserem Online Ticketshop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

2. Geltungsbereich

1.    Der Inhalt der jeweils aktuellen Version der AGB (welche im Internet abrufbar ist) wird mit dem Kauf des Tickets als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen der Skiregion Dachstein West und dem Kunden vereinbart.

2.    Die vorliegenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, Buchungen über die Website www.dachstein.at sowie Subshop-Applikationen auf Partnerwebseiten und für elektronische Buchungen von Zugangsberechtigungen auf berührungslos wirkenden Datenträgern (KeyCard) und im Anfragesystem.

3.    Erwirbt der Kunde ein Ticket aus dem Kartenverbund Dachstein West zur Nutzung von Anlagen mehrerer Unternehmen, so handelt die Skiregion Dachstein West für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Die Leistungen die mit einem solchen (Verbund-) Ticket in Anspruch genommen werden können, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Unfall ereignet hat; vertragliche Ansprüche (zB aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von dem Unternehmen bearbeitet , in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat.

3. Leistung der Skiregion Dachstein West

Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Skiregion Dachstein West ist der Erwerb eines gültigen Tickets (Datenträger).

Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.

Den Mitarbeitern der Skiregion Dachstein West ist das Ticket auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen, damit überprüft werden kann, ob die Leistungen der Bergbahn zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

4. Entgelt

Sofern nichts anderes vereinbart, ist für den Erwerb des jeweiligen Tickets das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Skiregion Dachstein West bekannt gegebene Entgelt zu entrichten.

Für eine KeyCard (Datenträger) hat der Kunde eine Depotgebühr von € 2,- zu erlegen. Bei Rückgabe des unbeschädigten und funktionstüchtigen Datenträgers wird diese Depotgebühr an jeder Bergbahn-Kasse oder den Rückgabe-Automaten rückerstattet.

Die Ausgabe von Ticktes zu ermäßigten Tarifen erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (zB gültiger Lichtbildausweis).

Angaben (insbesondere Preisangaben) in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich, Änderungen bleiben vorbehalten und es gelten die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets bekannt gegebenen Preise.

5. Vertragsgegenstand / Online-Ticket

1.    Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lift- bzw Pistenanlagen für das „Direct-to-Access-Ticketreservierungs- und Buchungssystem“ (DTA) der SKIDATA AG. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche über die Skiregion Dachstein West beziehbare Leistungen online buchbar sind.

2.    Mit dem Erwerb eines Online-Tickets werden über das „Direct-to-Access-Ticketreservierungs- und Buchungssystem“ (DTA) lediglich der Verkauf und die Freischaltung von Zugangsberechtigungen (z.B. Skitickets) für das in der Skiregion Dachstein West vorhandene SKIDATA-Kontrollsystem in Verbindung mit elektronischen Datenträgern (KeyCards) über das Internet oder sonstige elektronische Medien abgewickelt.

3.    Online-Tickets in Verbindung mit der beim Online-Kauf angegebenen KeyCard berechtigen den Kunden im Rahmen des von Ihm online gebuchten Umfangs zur Benützung der Liftanlagen und Pisten zu – so nicht ausdrücklich anders angegeben – konkreten, im Zuge des Online-Kaufs spezifizierten Terminen. Eine Verschiebung der Termine nach Vertragsabschluss ist nicht möglich. Eine Einlösung des Online-Tickets ist – so nicht ausdrücklich anders gegeben – nur zu dem ausgewählten Zeitpunkt möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich; das Ticket wird diesen Falls ungültig.

4.    Die Skiregion Dachstein West kann Leistungsbeschreibungen einseitig ändern, sofern die jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Die Skiregion Dachstein West wird den Kunden über derartige Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich informieren.

6. Besondere Bedingungen für den elektronischen Bestellvorgang

1. Dateneingaben und Haftung für Falscheingaben

Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie des ausdrücklichen Anerkenntnisses der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation. Falschangaben im Online Ticket Shop der Skiregion Dachstein West haben den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Skiregion Dachstein West bleibt davon unberührt. Für den Bezug von ermäßigten Leistungen (U25, Jugend, Kind, Familie) ist ohne Ausnahme ein Altersnachweis mitzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen seiner Kontaktdaten (Name, E-Mail und Wohnanschrift) unverzüglich mitzuteilen. 

 

2. Vertragsabschluss

Die erfolgreich durchgeführte Onlinebuchung stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden an die Skiregion Dachstein West dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang ab Betätigung des Buttons „Kaufen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann. Nach bestätigender Prüfung der Verfügbarkeit und der angegebenen Zahlungsdaten durch die Skiregion Dachstein West wird die Buchungsanfrage in einer Buchungsbestätigung per Mail beantwortet. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch Skiregion Dachstein West erfassten Daten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vorverkaufsbonus dgl., wenn die online- Buchung aus welchen Gründen auch immer nicht innerhalb des Vorverkauf-Zeitrahmens möglich sein sollte. Die elektronische Bestellbestätigung (E-Mail) der Skiregion Dachstein West dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Falle von Reklamationen zusammen mit dem Datenträger (KeyCard) vorzuweisen. Sollte der Kunde von der gekauften Leistung aus seiner Sphäre zuzurechnenden Gründen nicht Gebrauch machen, obwohl die Skiregion Dachstein West bzw. die übrigen Mitgliedsgesellschaften vom Kartenverbund Dachstein West leistungsbereit waren, berührt dies den Vertrag nicht und enthebt den Kunden auch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

 

3. Bezahlung

Der Kauf im Online Ticketshop erfolgt mittels Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro, PayPal oder Diners Club). Online-Tickets können erst nach vollständigem Zahlungseingang eingelöst werden.

Saisonkarten sind nur mit aktuellen Fotos buchbar. Die KeyCard-Depotgebühr beträgt € 2,00 und wird bei Buchung einer KeyCard gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Skiregion Dachstein West.

 

4. Buchungsverarbeitung

Die Skiregion Dachstein West bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt oder indirekt verschiedener Partner. Diese Unternehmen treten aber in keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Kunden, sofern eine solche nicht aufgrund einer anderen Rechtslage schon besteht. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist.

 

5. Versand

Bei Bestellung einer KeyCard ist der postalische Lieferzeitraum (ca. 3-5 Werktage im Inland, ca. 8-15 Werktage im Ausland) zu berücksichtigen. Die Skiregion Dachstein West übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Lieferungen oder nicht rechtzeitig eingetroffene KeyCards.

 

7. Rücktritt und Rückvergütung

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so kann der Kunde gemäß § 11 Abs 1 FAGG von seinem Online-Ticket Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit jenem Tag, an dem der Kunde die Buchungsbestätigung per Mail erhält. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer.

 

Das Muster-Wiederrufsformular ist auf der Website abrufbar.

 

Möchte der Kunde ein Online-Ticket buchen, welches ihn zur Benützung von Liftanlagen und Pisten in einem Zeitraum berechtigt, der vor Ablauf der 14 tägigen Rücktrittsfrist liegt, so hat der Kunde dieses Verlangen nach einer vorzeitigen Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG ausdrücklich zu erklären. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Leistungszeitraum für das Ticket gänzlich innerhalb der Rücktrittsfrist liegt.

Sollte der Kunde einzelne Tage eines Mehrtagestickets nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von in seiner Sphäre liegenden Umständen nicht in Anspruch nehmen können, werden diese Tage nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.

Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung seines Tickets durch Unfall, Krankheit, etc. gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die Skiregion Dachstein West kann jedoch bei Mehrtagestickets gegen Vorlage eines Attestes eines niedergelassenen Arztes (welches bestätigt, dass der Kunde für die restliche Gültigkeitsdauer keinen Wintersport mehr ausüben kann) und gegen Rückgabe des Tickets vor Ablauf der Gültigkeitszeit kulanzweise eine anteilige Rückvergütung gewähren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Für Tageskarten und Einzelfahrkarten kann diese kulanzweise Rückvergütung nicht erfolgen.

Wie allgemein bekannt ist, können auf Grund witterungsbedingter Umstände – insbesondere auch in der Vor- oder Nachsaison – allenfalls nicht immer sämtliche Anlagen bzw. Pisten geöffnet werden. Derartige Sperren dienen vor allem der Sicherheit der Kunden (zB Lawinengefahr, Sturm, etc.). Auf Grund einer solchen Einschränkung des Angebotes der Bergbahn besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets.

Dem Kunden ist auf Grund der COVID-19 Pandemie seit März 2020 bekannt, dass der Betrieb von Unternehmen und auch von Bergbahnen auf Grund von – unbeeinflussbaren – Umständen (wie zB den Folgen der Pandemie) durch behördliche Anordnungen zur Gänze und dauerhaft eingestellt werden könnte. Sollte der Kunde ein Ticket während einer behördlich angeordneten Schließung erwerben, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung seiner Gültigkeitsdauer.

Dem Kunden ist bei Erwerb des Ticktes auch bekannt, dass es auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie jederzeit zu (neuerlich) behördlich angeordneten Sperren bzw. Schließungen einzelner Seilbahnanlagen, einzelner Unternehmen, ganzer Regionen, von Grenzen, etc. kommen kann. Auch für diese oder vergleichbare Fälle besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets.

8. Aufladen eines vorhandenen Datenträger

1.    Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer allein verantwortlich. Eine fehlerhaftere Eingabe kann die Funktionsfähigkeit des Datenträgers beeinträchtigen und erfolgt auf Risiko des Kunden. Bei Aufladung einer vorhandenen KeyCard kann die gebuchte Leistung frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen Erstzugangsstellen der gebuchten Freizeiteinrichtung.

2.    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der notwendigen Datenübertragungen über das Internet und über sonstige Datenleitungen bei der Freischaltung des Datenträgers ausnahmsweise zu Problemen kommen kann, ohne dass daraus irgendwelche Rechtsfolgen abgeleitet werden können, sofern die Benützungsmöglichkeit der Liftanlage auf andere Weise sichergestellt werden kann.

3.    Gewährleistung für Mängel bei der Freischaltung eines funktionsfähigen Datenträgers nach ordnungsgemäß durchgeführter Buchung erfolgt nur durch neuerlichen Versuch des Ladevorgangs des Datenträgers vor Ort durch das Personal der jeweiligen Liftgesellschaft oder durch Ausfolgung einer anderen tauglichen Zugangsberechtigung. Ist der Datenträger nicht funktionsfähig, muss vom Kunden allenfalls ein neuer Datenträger erworben werden. War der Buchungsvorgang nur durch Eingabe fehlerhafter oder unvollständiger Datenträgernummern nicht korrekt, kann die Buchung entweder mit Hilfe des Personals korrigiert oder eine andere Zugangsberechtigung ausgestellt werden. In allen Reklamationsfällen muss vom Kunden jedenfalls die Durchführungsbestätigung vorgelegt werden, da ansonsten eine Gewährleistung oder kostenlose Neuausstellung einer Zugangsberechtigung abgelehnt werden kann

9. Gültigkeit der Tickets

1.    Während der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Skiregion Dachstein West ist immer ein gültiges Ticket mitzuführen und bei entsprechender Aufforderung den Mitarbeitern der Bergbahn vorzuweisen.

2.    Führt ein Kunde ein ermäßigtes Ticket mit, hat er bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter der Skiregion Dachstein West einen Nachweis für das Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes vorzulegen. Erbringt er diesen Nachweis nicht sofort oder längstens binnen 24 Stunden, wird das Ticket ersatzlos eingezogen. In diesem Fall ist die Bergbahn auch berechtigt, eine Manipulationsgebühr von zumindest € 70,- und das Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif zu verrechnen.

3.    Ticktes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Skiregion Dachstein West nicht an Dritte übertragen, weiterverkauft, etc. werden.

4.    Tickets für mehrere Tage gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer festgesetzt ist

10. Entzug des Tickets

Die missbräuchliche Verwendung des Tickets (zB unzulässige Weitergabe, Verwendung eines fremden Tickets, Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb der Seilbahnanlagen notwendigen Anordnungen, Nutzung eines ermäßigten Ticktes ohne Erfüllung der Voraussetzungen, etc.) führt zum sofortigen Entzug des Tickets sowie zur Verpflichtung zur Zahlung einer Pönale von zumindest € 70,- und das Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif. Die Bergbahn behält sich in diesen Fällen auch vor, Strafanzeige zu erstatten.

Sollte ein Kunde durch sein rücksichtloses oder gefährliches Verhalten die körperliche Unversehrtheit Dritter (zB anderer Kunden, Mitarbeiter der Skiregion Dachstein West, etc.) gefährden, kann die Skiregion Dachstein West den Kunden – zum Schutz Dritter - von der weiteren Beförderung ausschließen, wenn er sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.

In keinem dieser Fälle werden die verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Tickets (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.

11. Verlust, Umtausch

Die Ausstellung eines Ersatzausweises nach dem Verlust eines Tickets erfolgt ausschließlich für Mehrtages- und Saisonkarten bei Vorlage einer Sperrnummer. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- verrechnet. Der Ersatzausweis gilt für die nach Ausstellung verbleibende Vertragszeit, das verlorene Ticket wird gesperrt.

Für ein vergessenes Ticket kann kein Ersatzausweis ausgestellt werden.

Ein Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer eines Tickets ist nicht möglich.

12. Haftung

Die Skiregion Dachstein West haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch das Verhalten Dritter entstehen, wenn diese Dritten nicht der Skiregion Dachstein West zuzurechnen sind bzw. wenn diese nicht ihren Weisungen unterstehen.

Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der geöffneten Anlagen und Pisten bzw. Skirouten während der jeweils bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der Betriebszeiten und nur für geöffnete Pisten/Skirouten.

Die Nutzung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Im freien Skiraum erfolgen keinerlei Sicherungs- oder Markierungsmaßnahmen (wie zB Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc.). Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der Bergbahn.

13. Verpflichtung der Vertragspartner

1.    Der Kunde ist zur Einhaltung der FIS-Regeln verpflichtet.

2.    Die FIS-Regeln sind dem Aushang im Kassenbereich zu entnehmen und werden dem Kunden über Wunsch auch ausgehändigt.

3.    Der Kunde hat sich bei der Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten und insbesondere auch einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Pistenmaschinen, Skidoos, Beschneiungsanlagen, etc. einzuhalten.

4.    Anordnungen von Mitarbeiter der Skiregion Dachstein West und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit alle Benutzer des Skigebiets und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen.

5.    Die Sportausübung ist nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt, ausgewiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden, deren Benutzung ist untersagt.

6.    Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung des Skigebietes nicht mehr zulässig; dies insbesondere deshalb, da dann Präparierungsarbeiten (zB mit Hilfe von Seilwinden) erfolgen und da daher Lebensgefahr besteht.

7.    Das Gehen und/oder Rodeln auf Pisten ist strengstens verboten. Fußgänger haben ausschließlich die ausgewiesenen Winterwanderwege zu benützen.

8.    Jegliche Verunreinigungen haben zu unterbleiben.

9.    Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung der Pistenrettung, wie die Versorgung und Rettungsmaßnahmen vorzunehmen sind und ist die Pistenrettung berechtigt, Maßnahmen nach ihrer Entscheidung im bestmöglichen Interesse des Verunfallten vorzunehmen.

10.  Die aushängenten Beförderungsbedingungen wurden der zuständigen Behörde im Bewilligungsverfahren der jeweiligen Seilbahnanlage übermittelt und entsprechen dem vom zuständigen Ministerium veröffentlichen Rahmenentwurf. Sie gelten (laut den gesetzlichen Bestimmungen) für die Beförderung von Personen sowie für deren Verhalten im Seilbahnbereich. Der Kunde ist verpflichtet, diese Beförderungsbedingung einzuhalten.

14. Datenschutzbestimmungen

1.    Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bekannt gegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges an die Datenbank der Skiregion Dachstein West weitergeleitet, gespeichert und verarbeitet werden und zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden können. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes 2000 an Partner und Mitglieder der Skiregion Dachstein West zu. Die Daten werden bei vertragsgemäßer Einlösung des Gutscheins bzw mit Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

2.    Beim Kauf der Produkte Dachstein West „Saisonkarte", Dachstein West „Natürlich-365-Ticket“ & Dachstein West „Happy-Hour-Ticket“ stimmt der Kunde ausdrücklich der Teilnahme am Dachstein+ Club zu.

Der Dachstein+ Club ist ein Kundenbindungsprogramm der OÖ Seilbahnholding GmbH (Dachstein Tourismus AG, Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG) und der Bergbahnen Dachstein West GmbH. Mitglieder des Dachstein+ Club erhalten exklusive Vorteile, wie zB. Rabatte, Preisvorteile bei Partnerbetrieben, Marketingmaßnahmen, usw. Die Mitgliedschaft im Dachstein+ Club ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft besteht nicht. Mitglieder des Dachstein+ Clubs haben das Recht, die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Das Kündigungsschreiben ist per E-Mail an info@dachstein.at zu richten.

3.    Ihre Sicherheit hat höchste Priorität. Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarte über zertifizierte Payment- Anbieter über deren SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen.

4.    Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und – nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.

5.    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Skiregion Dachstein West in manchen Bereichen Web-Cams betreibt, die Bilder in Echtzeit auch im Fernsehen ausstrahlt. Auch, wenn Personen dabei schwer erkennbar sind, kann eine Identifizierungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden. Irgendwelche Ansprüche können vom Kunden daraus nicht abgeleitet werden.

15. Rechtswahl / Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils zulässigen Inhalt einzuschränken. Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Als sachlich zuständiger Gerichtsstand gilt - soweit kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht – der Sitz des jeweiligen Lift- bzw Pistenbetreibers.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB – einschließlich dieser Regelung – ganz oder teilweise unwirksam sein oder der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt, sofern dem keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht, eine Bestimmung die der unwirksamen in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am nächsten kommt bzw diese AGB in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am besten um die fehlende Bestimmung ergänzt.

 

Stand: September 2022

Skiregion Dachstein West

Dachstein Tourismus AG

Gosauer Bergbahnen

Gosauseestraße 52

A-4824 Gosau Tel.: +43 50 140

E-Mail: gosau@dachstein.at

 

Bergbahnen Dachstein West GmbH

Schattau 90

A-5442 Rußbach am Pass Gschütt

Hornbahn Rußbach office | Tel.: +43 6242 440 | E-mail: info@dachsteinwest.at

Donnerkogelbahn Annaberg office | Tel.: +43 6242 440 | E mail: info@dachsteinwest.at